11.4.2022 – LG Koblenz: Haftung des Baumeigentümers bei Astbruch sechs Monate nach einer Baumkontrolle

LG Koblenz vom 15.2.2022, Az. 1 O 72/20

Ein Autofahrer parkte seinen Wagen auf einem Parkplatz, der zu einem Kletterwald eines Stadtwaldes gehörte. Als er zu seinem Auto zurückkam, stellte er fest, dass ein circa vier Meter langer Ast von einem in unmittelbarer Nähe stehenden Baum abgebrochen war und seinen Pkw beschädigt hatte.

Er wandte sich an die Kommune und forderte Schadenersatz. Seiner Ansicht nach lag eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vor. Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis darauf, dass die letzte Baumkontrolle erst sechs Monate zurücklag und befundlos war.

Das Landgericht Koblenz entschied, dass von einer unzureichenden Kontrolle ausgegangen werden müsse, wenn so kurz nach der Sichtung ein großer Ast herabfalle. Es sei auch kein allgemeines Lebensrisiko, dass bei einer Kontrolle ein versteckter abgestorbener Ast übersehen werden könne.

Nach Ansicht des Revierförsters und eines Sachverständigen hätte ein solcher Zustand bei einer ordnungsgemäßen Kontrolle auffallen müssen. Daher sei hier nicht sorgfältig kontrolliert worden, was eine Pflichtverletzung darstelle. Der Schaden war zu ersetzen.